Prozessvertretung
Im Vordergrund unserer Arbeit steht die Prozessvermeidung. Lässt sich eine Einstellung der Strafverfolgung im Ermittlungsverfahren nicht erreichen, so gilt es, für die Mandantschaft in der Hauptverhandlung vor Gericht das Optimum herauszuholen. Dazu muss der Auftritt des Verteidigers vor Gericht mit größter Sorgfalt vorbereitet werden. Zu dieser Vorbereitung gehören: genaustes Studium des gesamten Aktenmaterials, ggf. Sichtung von Aservaten, Tatortbesichtigungen, strategische Planung der Zeugenbefragungen, Vorbereitung von Beweisanträgen und natürlich die Ausarbeitung eines geschliffenen Plädoyers. Dies alles kann ein Strafverteidiger leisten, der bestenfalls über jahrelange Berufserfahrungen verfügt, seine Kenntnisse hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Fachliteratur immer auf dem neuesten Stand hält und sich vor Gericht gegenüber den anderen Prozessbeteiligten auch wirksam durchsetzen kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Anwalt im Prozess schlichtweg „überrollt“ wird.
Die strafrechtliche Gerichtsverhandlung ist ein äußerst dynamischer Prozess. Mandant und Anwalt müssen auf verschiedene Entwicklungen präzise vorbereitet sein. Grundlage ist das sorgfältige Aktenstudium der bisher erfolgten Ermittlungen.

Eine erfolgreiche Prozessvertretung setzt folglich zunächst eine behutsame Vorbereitung voraus. Eine oftmals unterschätzte, aber unbedingte Voraussetzung der erfolgreichen Strafverteidigung. Anders als im Zivilprozess entscheiden nicht die vorbereitenden Schriftsätze der Anwälte, auf deren Grundlage das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil fällt. Das Urteil im Strafprozess wird unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung ausgesprochen. Oftmals ist die Anklageschrift das einzige Schriftstück, welche als zusammenfassende Anklage vorliegt. Um die schlüssige Argumentation der Staatsanwaltschaft im Prozess zu durchbrechen, muss der Strafprozess vom Verteidiger nahezu peinlich genau vorbereitet und dynamisch geführt werden. Ihr Verteidiger muss in der Lage sein, auf unterschiedliche Prozesssituationen spontan zu reagieren. Das Gericht entscheidet in seinem Urteil unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung unter dem Eindruck des Prozessverlaufs. Einlassung des Angeklagten, Zeugenbefragungen, gestellte Anträge der Verteidigung, abgegebenen Stellungnahmen nach einer Beweisstation sowie das Plädoyer beeinflussen diese Entscheidung unmittelbar. Ihr Verteidiger muss diese Klaviatur 100% beherrschen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst.