Allgemeine Informationen
Ein Rechtsgutachten enthält aufgrund eines Sachverhalts (Ausgangslage), gefolgt von einer Begründung mit juristischen Erfahrungssätzen die Ableitung einer zielführenden Schlussfolgerung durch ein oder mehrere Rechtsgutachter.

In der Praxis differenziert man folgende Rechtsgutachten:
- Fallbezogenes Rechtsgutachten = Klärung eines konkreten Falles, welcher auf einer bereits erfolgten Handlung beruht.
- Themenbezogenes Rechtsgutachten = Klarheit über eine bestimmte Rechtslage zur Absicherung künftigen Handelns.
Themenbezogene Rechtsgutachten können noch zu erfolgendes Handeln beurteilen und ggf. insoweit entlasten.
Fallbezogene Rechtsgutachten geben Aufschlüsse über die Notwendigkeit weiteren Handelns
und können unterschiedliche Strategien empfehlen.
Rechtsanwalt Dr. Robert Beier, LL.M., Darmstadt
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenzrecht