Zeugenbeistand, Nebenklage
Für die meisten Menschen ist der Auftritt vor Gericht keine alltägliche Situation. Für den sogenannten Oberzeugen ist die eigene Aussage sehr belastend, nicht zuletzt aufgrund der Begegnung mit dem Täter. Dies gilt auch für den Nebenkläger. Oftmals unbegründete Nervosität führt nicht selten zu nachteiligen Situationen. Wichtige Aussagen werden vergessen, Sachverhalte werden aufgrund von Missverständnissen oder Oberflächigkeiten nicht präzise dargestellt...

Zeugenbeistand
Zeugenaussagen haben eine große Bedeutung für den Ausgang eines Strafverfahrens. Gerade deshalb sollte sich der Zeuge auf seine Aussage vorbereiten. Welche Erinnerungen sind wichtig, welche nicht? Wie halte ich meine Erinnerung bis zum Gerichtsverfahren aufrecht? Darf ich persönlich angefertigte Notizen verlesen oder überhaupt verwenden? Für Zeugen besteht eine Aussage- und Wahrheitspflicht. Die Nichtbeachtung der Wahrheit durch einen Zeugen wird streng bestraft.
„Ein Zeugenbeistand nimmt nicht nur die Nervosität, sondern berät auch bei Prozesswendungen und nimmt die Rechte des Zeugen wahr“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Robert Beier, LL.M. aus Darmstadt.
Die Befragung eines Zeugen vor Gericht beginnt erst, wenn die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen und die Angeklagten zu den Anschuldigungen befragt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Zeugen zwingend vor dem Gerichtssaal warten. Ihre spätere Aussage soll nicht von dem vorherigen Prozessverlauf beeinflusst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht.
Die Verteidigung wird Zeugen unter Umständen besonders scharf und wiederholt befragen. Oftmals verbirgt sich dahinter der Versuch, den Zeugen aus der Ruhe zu bringen und zu verunsichern. In der Folge kann sich durch Widersprüche eine Unglaubwürdigkeit ergeben. Der Zeugenbeistand achtet auf das richtige und sachgerechte Fragerecht durch Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Nebenklage
Als Nebenkläger haben Sie das Recht, während des gesamten Prozessverlaufs anwesend zu sein. „Prozesstaktisch kann es sinnvoll sein, auf dieses Recht zu verzichten. Sorgfältigste Prozessvorbereitung ist das A und O einer ausgezeichneten Vertretung“.
Die Nebenklage stattet das Opfer mit besonderen Rechten eines Verfahrensbeteiligten aus. Der nebenklagevertretende Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen. Auch können Anträge zu den Ermittlungen gestellt werden.
Der Nebenklagevertreter vertritt während der Gerichtsverhandlung die Interessen des Opfers. Nebenkläger haben umfassende Rechte. Sie können Beweisanträge stellen, Fragen an die Angeklagten und Zeugen richten, Sachverständige und Richter ablehnen. Schließlich besteht die Möglichkeit für ein Plädoyer.
Die Nebenklage ist bei allen Körperverletzungs- und Tötungsdelikten, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, aber auch Beleidigung möglich.
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