Schadensersatz, Schmerzensgeld
Personen, die durch eine Straftat einen vermögensrechtlichen Schaden erlitten haben, können ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bereits im Strafverfahren gegen den Täter geltend machen.

Die Verbindung zwischen Strafverfahren und Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche wird Adhäsionsverfahren genannt. Der Adhäsionsantrag muss den Gegenstand, den Grund und die Höhe des Anspruches bezeichnen und soll die Beweismittel enthalten.Das Adhäsionsverfahren kann eine Erleichterung sein, denn das Warten auf den Zeitpunkt des Zivilverfahrens und vor allem das Kostenrisiko entfällt. Das Gericht kann von einer Entscheidung über den zivilrechtlichen Anspruch absehen, wenn es diesen für unberechtigt oder die Angeklagten für nicht schuldig hält. Nicht selten erklärt das Gericht den Antrag für ungeeignet zur Erledigung im Strafverfahren. Wird durch das Strafgericht nicht über die Ansprüche entschieden, kann dennoch beim Zivilgericht Klage eingereicht werden.
Wer in Deutschland durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann auch nach dem Opferentschädigungsgesetz einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung geltend machen. Die Leistungen umfassen Kosten für Heil- und Krankenbehandlung sowie Hinterbliebenen- oder Beschädigtenrenten. Bei Erwerbsunfähigkeit nach einem Angriff werden verschiedene Leistungen wie Versorgungskrankengeld und Beihilfen gezahlt. Im Falle einer verminderten oder ausgefallenen Erwerbstätigkeit über ein halbes Jahr wird eine Rente gezahlt. Einen Antrag kann stellen, wer Opfer einer Körperverletzung, eines Brand- oder Sprengstoffanschlags geworden oder vorsätzlich vergiftet worden ist.