Verhandlung mit Gläubigern
Der Königsweg im Insolvenzrecht ist die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens.
Schuldner und Gläubiger können große Vorteile aus einem außerinsolvenzrechtlichen Zahlungsvergleich erlagen.
Im Rahmen eines Zahlungsvergleichs erhalten die Gläubiger eine höhere Befriedigungsquote als im Insolvenzverfahren. Darüber hinaus erhalten sie ihre Beteiligung schneller. Der Schuldner wiederum vermeidet die drei- bis sechsjährige Wohlverhaltensphase oder die Zerschlagung seines Unternehmens.

Aufgabe des auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltes bei der Vorbereitung von Gläubigerverhandlungen ist es, die tatsächlichen Zahlungsmöglichkeiten zusammen mit dem Schuldner sorgfältig zu eruieren. Im Anschluss daran ist den Gläubigern die Brisanz der wirtschaftlichen Situation aufzuzeigen, ohne einen Abbruch der Verhandlungen zu provozieren.
Gläubiger sind sich darüber bewusst, dass im Fall des Insolvenzverfahrens in zwei Drittel aller Fälle keine nennenswerten Quoten ausgeschüttet werden. Das Unternehmen wird meist zerschlagen und die Anlagegüter als Liquidationsmasse verschleudert. Der selbständig tätige Schuldner verspürt wenig Motivation, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens für wenig Lohn und dennoch weiterhin hohes Risiko hart zu arbeiten. Etwaige Guthaben werden von den Verfahrenskosten aufgezehrt.
Erfahrungsgemäß steigt die Vergleichsbereitschaft bei den Gläubigern um ein Vielfaches, wenn ein erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt die Verhandlungen durchführt. Gläubiger wissen dann, dass der vorgeschlagene Regulierungsplan durchdacht ist und Aussicht auf Erfolg verspricht.