Neugründung von Gesellschaften
Ein Insolvenzverfahren ist nicht der Schluss des Unternehmens, sondern sein Neuanfang...
So jedenfalls sehen es die Berater der auf Insolvenzrecht spezialisierten Berater von Dr. Beier & Partner.

"Ist der Insolvenzantrag gestellt, gewinnt das Insolvenzverfahren eine eigene Dynamik und ist vom Insolvenzverschuldner nur noch begrenzt beeinflussbar", weiß Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Robert Beier, LL.M. "Vor Antragstellung müssen die Beteiligten einen Plan beschlossen haben, wie in Zukunft die wirtschaftliche Tätigkeit auszusehen hat. Leider erleben wir es immer wieder, dass Klienten entweder in eigener Regie oder mit fremder Hilfe einen Insolvenzantrag stellen, ohne über einen derartigen Plan zu verfügen. In diesem Stadium sind viele Möglichkeiten nicht mehr nutzbar, welche vor Antragstellung noch hätten eingeleitet werden können", so Dr. Beier weiter.
Unsere Mandanten schätzen es, immer einen Schritt voraus zu sein. Die wirtschaftliche Tätigkeit soll weiter ausgeübt werden, gleich ob durch Neugründung oder Erhalt des bisherigen Unternehmens trotz Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung.