Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung beginnt für die Schuldner ein neues Leben.
Lesen Sie hier in Stichworten nach, welche wesentlichen Verfahrensschritte für die Erlangung der Restschuldbefreiung durchlaufen werden müssen:
Die Wohlverhaltensphase stellt die letzte Hürde des Schuldners auf dem Weg zur Restschuldbefreiung dar. Wir übernehmen für unsere Klienten regelmäßig die vollständige Abwicklung.
In der Praxis versuchen Gläubiger aus Unmut oftmals, dem Schuldner den Zugang zur Restschuldbefreiung zunichte zu machen.
Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 291 Insolvenzordnung kann einem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt werden, wenn er schuldhaft eine Obliegenheit des § 295 Insolvenzordnung verletzt oder die an den Treuhänder abgeführten Beträge dessen Mindestvergütung nicht decken und dieser eine Versagung beantragt hat.