Gläubigerrechte durchsetzen
Viele Gläubiger stellen bei der Nachricht über die "Insolvenz" ihres Schuldners sämtliche Tätigkeiten ein. Oftmals vergeben sie dabei echte Chancen, auf Befriedigung.

Wie im Rahmen einer "normalen" Zwangsvollstreckung gilt auch für die Insolvenz: kein gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen. Je nach Fallgestaltung sollte man aber im Insolvenzverfahren nicht auf seine gesetzlichen Rechte verzichten. Immer wieder kommt es vor, dass Gläubiger wegen Unwissenheit auf die Erfüllung von Masseverbindlichkeiten verzichtet, obwohl diese vom Insolvenzverwalter ausgeglichen werden müssen.
Prüfen Sie kursorisch jeweils mindestens folgende Möglichkeiten:
- Kann ich ein Aussonderungsrecht geltend machen?
- Bin ich absonderungsberechtigt?
- Besteht die Möglichkeit einer Anmeldung der Insolvenzforderung als unerlaubte Handlung?
- Kann ich Pfandrechte geltend machen?
- Kann ich mit Ansprüchen des Insolvenzverwalters aufrechnen?
- Habe ich Auskunftsansprüche?
- Ist meine Forderung Masseforderung und vom Insolvenzverwalter zu erfüllen?
- Kann ich für die Erfüllung meiner Forderung dritte Personen in Anspruch nehmen?
- Besteht für den Fall der Insolvenz einer Gesellschaft eine Durchgriffshaftung auf den Vorstand, die Geschäftsführer oder die Gesellschafter?
- Bestehen sonstige Sicherheiten, auf die ich zurückgreifen kann?
Rechtsanwalt Dr. Robert Beier, LL.M. Darmstadt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Schlagwörter: Insolvenzverfahren